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   VG Berlin, 26.09.2013 - 29 K 83.11   

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https://dejure.org/2013,53031
VG Berlin, 26.09.2013 - 29 K 83.11 (https://dejure.org/2013,53031)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.09.2013 - 29 K 83.11 (https://dejure.org/2013,53031)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. September 2013 - 29 K 83.11 (https://dejure.org/2013,53031)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Berlin, 20.05.2015 - 29 K 169.13

    Vermögensrechtliche Ansprüche für den Verlust von Aktienbeteiligungen und

    Ihr ist jedoch im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen; das Gericht darf keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen (VG Berlin, Urteil vom 26.9.2013, VG 29 K 83.11; vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985, 9 C 109.84, BVerwGE 71, 180).

    Dies gilt so lange, wie für den in Rede stehenden Zeitraum und unter Berücksichtigung des Wenigen, was zum konkreten Fall bekannt ist, Sachverhalte denkbar sind, die nicht den Tatbestand erfüllen und die nicht im Sinne des oben genannten Beweiswürdigungsmaßstabs ausgeschlossen werden können (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. September 2013, VG 29 K 83.11; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014, 8 B 94/13, juris).

    Der Umstand, dass diese bekanntermaßen nur schwer widerlegt werden kann, darf aber nicht dazu führen, dass dem Verfügungsberechtigten oder dem zur Entschädigungszahlung Verpflichteten von vornherein diese Widerlegungsmöglichkeit abgeschnitten ist (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. September 2013, VG 29 K 83.11).Auch nach dem 15. September 1935 hat es verfolgungsfreie, erfolgreich die Vermutung widerlegende Fälle von Verkäufen gegeben.

    Ob dies tatsächlich der Fall war, ist wiederum eine Frage, die nur bei Kenntnis eines Sachverhalts beantwortet werden kann; (vgl. VG Berlin, Urteil vom 26. September 2013, VG 29 K 83.11) an dieser fehlt es hier.

  • VG Berlin, 28.01.2016 - 29 K 54.15

    Berechtigte im Sinne des Vermögensgesetz; Konkretisierung des Vermögenswertes;

    Anders als in den bislang von der Kammer entschiedenen Fällen (Urteil vom 26. September 2013 - VG 29 K 83.11 -, n.v., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014, a.a.O., und Urteil vom 23. Oktober 2014 - VG 29 K 67.12 -, n.v., Nichtzulassungsbeschwerde anhängig zu BVerwG 8 B 2.15), in denen Wertpapiere sich zu einem früheren Zeitpunkt nachweislich in einem Depot eines Verfolgten befanden, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch nicht mehr, ohne dass nachvollziehbar gewesen wäre, auf welche Weise dies erfolgt war, befanden sich die hier in Rede stehenden Aktien in einem Sperrdepot, so dass eine rechtsgeschäftliche Veräußerung oder auch treuhänderische Übertragung durch die Eheleute von S... oder die fortgesetzte Gütergemeinschaft ausgeschlossen werden kann.
  • VG Magdeburg, 30.11.2017 - 8 A 722/16

    Vermögensverlust; Vermutung der verfolgungsbedingten Vermögensschädigung

    Vielmehr ist dies im Rahmen der freien richterlichen Beweiswürdigung zu berücksichtigen und unerfüllbare Beweisanforderungen dürfen nicht gestellt werden (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 16.04.1985, 9 C 109.84; VG A-Stadt, Urteil vom 26.09.2013, VG 29 K 83.11; alle juris).
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